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Corona- Update: 2G-Regel ab dem 24.11.2021 in den Clubräumen des Tanzsportclub`s...

Autorenbild: Club-InformationClub-Information

Liebe Mitglieder,


ab dem 24.11.2021 tritt in den Sportstätten unseres Club`s die 2G-Regel in kraft!


Folgende Regeln sind laut der 28. Corona Verordnung zu beachten:


Im Innenbereich gilt die 2G-Regel, damit können nicht geimpfte oder nicht genesene Personen nicht mehr am Sportbetrieb im Innenbereich teilnehmen.


Ausnahmen gelten aber für den Kinder und Jugendbereich. Die Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag sind weiterhin den Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche drei Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen negativen Test am Sportbetrieb teilnehmen.


Die Testung in der Schule ist hier allerdings nicht mehr ausreichend. Die Kinder und Jugendlichen benötigen einen Test aus dem Testcenter, alternativ kann in diesem Altersbereich auch ein kontrollierter Selbsttest vor Ort vorgenommen werden.


Ebenso Personen die sich aus medizinischer-Indikation nicht impfen lassen können,

dürfen am Training mit einem tagesaktuellen Test (kein Selbsttest) nicht älter als 24 Std. teilnehmen.


Übungsleiter die ehrenamtlich oder im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages tätig sind sowie die selbständigen Übungsleiter fallen auch unter die 2G-Regel. Das heißt, nicht geimpfte oder nicht genesenen Übungsleiter können ab morgen nicht mehr für den Sportbetrieb im Innenbereich eingesetzt werden.


Bleibt Gesund!


-Euer Vorstand-







 
 
 

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